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LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 6 Ta 931/15 |
Zitiervorschläge
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 6 Ta 931/15 (https://dejure.org/2015,13702)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 114 Abs 1 ZPO, § 117 Abs 1 ZPO
Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Klageerweiterung - Mehrvergleich - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Antrag auf Prozesskostenhilfe: Klageerweiterungen und Mehrvergleich erfasst
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 28.04.2015 - 31 Ca 4201/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 6 Ta 931/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 310/13
Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 6 Ta 931/15
Bestehen an den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nach § 114 Abs. 1 ZPO danach keine weiteren Anforderungen, kann dieser daher auch konkludent oder stillschweigend gestellt werden, wenn sich ein dahingehender Wille der Partei aus den Umständen folgern lässt (BAG vom 30.04.2014 - 10 AZB 13/14 -, NZA-RR 2014, 382; LAG Hamm vom 10.02.2014 - 14 Ta 310/13 m.w.N., juris). - BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14
Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 6 Ta 931/15
Bestehen an den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nach § 114 Abs. 1 ZPO danach keine weiteren Anforderungen, kann dieser daher auch konkludent oder stillschweigend gestellt werden, wenn sich ein dahingehender Wille der Partei aus den Umständen folgern lässt (BAG vom 30.04.2014 - 10 AZB 13/14 -, NZA-RR 2014, 382; LAG Hamm vom 10.02.2014 - 14 Ta 310/13 m.w.N., juris).